Ist das Unterschreiben mit Prokura ohne diese zu haben Urkundenfälschung?

Antwort

Ja, das Unterschreiben mit Prokura, obwohl man diese nicht hat, kann als Urkundenfälschung angesehen werden. Prokura ist eine spezielle Vollmacht, die einer Person das Recht gibt, im Namen eines Unternehmens zu handeln. Wenn jemand ohne die entsprechende Berechtigung unterschreibt, täuscht er die rechtlichen Verhältnisse vor, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist wichtig, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Umstände und möglichen Folgen zu klären.

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