Die Begriffe Vorerbe, Vollerbe und Vermächtnis beziehen sich auf das Erbrecht und haben unterschiedliche Bedeutungen: 1. **Vorerbe**: Ein Vorerbe erhält das Erbe zunächst nur unter bestimmten Bedingungen. Er kann das Erbe nutzen, ist jedoch verpflichtet, es nach seinem Tod an den Nacherben weiterzugeben. Der Vorerbe hat also nicht das volle Eigentum, sondern nur ein beschränktes Nutzungsrecht. 2. **Vollerbe**: Ein Vollerbe erhält das gesamte Erbe ohne Einschränkungen. Er hat das volle Eigentum an den Erbschaften und kann darüber nach Belieben verfügen. Es gibt keine Verpflichtung, das Erbe an einen Nacherben weiterzugeben. 3. **Vermächtnis**: Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung, die im Testament festgelegt wird. Es handelt sich um einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses oder auf bestimmte Gegenstände. Der Vermächtnisnehmer erhält also nicht das gesamte Erbe, sondern nur das, was ihm im Testament zugewiesen wurde. Zusammengefasst: Der Vorerbe hat ein eingeschränktes Erbrecht, der Vollerbe hat das volle Erbrecht, und das Vermächtnis ist eine spezifische Zuwendung aus dem Nachlass.