Was unterscheidet Textform von Schriftform der Willenserklärung?

Antwort

Der Unterschied zwischen Textform und Schriftform bei Willenserklärungen liegt in den Anforderungen an die Form der Erklärung: 1. **Textform**: Eine Willenserklärung in Textform kann in elektronischer Form, per E-Mail oder in einem anderen digitalen Format erfolgen, solange der Inhalt lesbar ist und der Erklärende identifiziert werden kann. Es ist keine Unterschrift erforderlich, aber die Erklärung muss in einer dauerhaften Form vorliegen. 2. **Schriftform**: Bei der Schriftform muss die Willenserklärung schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass die Erklärung auf Papier oder in einer anderen Form vorliegen muss, die eine Unterschrift erfordert. Zusammengefasst: Textform ist flexibler und erlaubt digitale Formen, während Schriftform eine handschriftliche Unterschrift erfordert.

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