Nein, der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) ist nicht von der Dauer der Tat abhängig. Entscheidend ist, dass jemand gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung, ein G... [mehr]
Der Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit liegt hauptsächlich in der Schwere des Vergehens und den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. 1. **Straftat**: - **Definition**: Eine Straftat ist ein Verstoß gegen das Strafgesetz, der als kriminell eingestuft wird. - **Rechtsfolgen**: Straftaten werden mit schwereren Sanktionen geahndet, die Freiheitsstrafen oder Geldstrafen umfassen können. Beispiele sind Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. - **Verfahren**: Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt und vor einem Strafgericht verhandelt. 2. **Ordnungswidrigkeit**: - **Definition**: Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiger Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, der nicht als kriminell, sondern als verwaltungsrechtlich relevant eingestuft wird. - **Rechtsfolgen**: Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Bußgeldern oder Verwarnungen geahndet. Beispiele sind Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Missachten von Parkvorschriften. - **Verfahren**: Ordnungswidrigkeiten werden von Verwaltungsbehörden verfolgt und geahndet, und es gibt spezielle Verfahren zur Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Weitere Informationen zu diesen Themen findest du im Strafgesetzbuch (StGB) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Nein, der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) ist nicht von der Dauer der Tat abhängig. Entscheidend ist, dass jemand gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung, ein G... [mehr]
Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]