Was ist der Unterschied zwischen städtebaulicher Vertretbarkeit und der Berührung der Grundzüge der Planung nach § 31 II BauGB?

Antwort

Der Unterschied zwischen der städtebaulichen Verträglichkeit und der Berührung der Grundzüge der Planung nach § 31 II BauGB liegt in der jeweiligen rechtlichen Bedeutung und den Kriterien, die für die Beurteilung herangezogen werden. 1. **Städtebauliche Verträglichkeit**: Dies bezieht sich auf die Frage, ob ein Bauvorhaben in die bestehende städtebauliche Struktur und Ordnung passt. Es wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Zielen der städtebaulichen Entwicklung, den vorhandenen Nutzungen und der allgemeinen Baugestaltung vereinbar ist. Hierbei spielen Aspekte wie die Funktionalität, die Gestaltung und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft eine Rolle. 2. **Berührung der Grundzüge der Planung (§ 31 II BauGB)**: Dieser Begriff bezieht sich auf die Frage, ob ein Bauvorhaben die grundlegenden Planungsziele und -inhalte eines Bebauungsplans oder einer anderen städtebaulichen Planung berührt oder verändert. Wenn ein Vorhaben die Grundzüge der Planung berührt, kann dies dazu führen, dass eine Abweichung von den festgelegten Planungszielen nicht zulässig ist. Es wird also geprüft, ob das Vorhaben die wesentlichen Inhalte und Zielsetzungen der bestehenden Planung in Frage stellt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die städtebauliche Verträglichkeit eine breitere Betrachtung der Integration eines Vorhabens in die städtebauliche Umgebung umfasst, während die Berührung der Grundzüge der Planung spezifisch auf die Einhaltung der festgelegten Planungsziele abzielt.

Kategorie: Recht Tags: Städtebau Planung BauGB
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