Was ist der Unterschied zwischen Revision und Berufung?

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Die Begriffe "Revision" und "Berufung" beziehen sich auf Rechtsmittel im deutschen Rechtssystem, die es ermöglichen, Entscheidungen von Gerichten zu überprüfen, unterscheiden sich jedoch in ihrem Zweck und ihrer Anwendung. 1. **Berufung**: - Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile der ersten Instanz eingelegt werden kann. Sie ermöglicht eine vollständige Überprüfung des Falls, sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Das Berufungsgericht kann die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts aufheben, abändern oder bestätigen. In der Regel wird die Berufung bei einem höheren Gericht eingelegt. 2. **Revision**: - Die Revision hingegen ist ein Rechtsmittel, das sich ausschließlich auf die Überprüfung der rechtlichen Aspekte eines Urteils konzentriert. Sie kann in der Regel nur gegen Urteile der zweiten Instanz eingelegt werden und prüft, ob das Recht richtig angewendet wurde. Tatsächliche Feststellungen des vorangegangenen Gerichts werden in der Regel nicht erneut überprüft. Die Revision wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oder dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verhandelt. Zusammengefasst: Die Berufung ermöglicht eine umfassende Überprüfung, während die Revision sich auf die rechtliche Prüfung beschränkt.

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