Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt hauptsächlich in der Absicht und den Umständen der Tat. Mord wird in der Regel als vorsätzliche Tötung eines Menschen mit besond... [mehr]
Die Begriffe "Primäraufrechnung" und "Hilfsaufrechnung" stammen aus dem deutschen Zivilrecht und beziehen sich auf die Art und Weise, wie Forderungen gegeneinander aufgerechnet werden können. 1. **Primäraufrechnung**: - Die Primäraufrechnung ist die Aufrechnung, die als Hauptforderung geltend gemacht wird. Das bedeutet, dass der Aufrechnende eine eigene Forderung gegen die Forderung des Gegners stellt, um diese zu tilgen. - Beispiel: Person A schuldet Person B 100 Euro. Person B schuldet Person A 50 Euro. Person A erklärt die Aufrechnung mit der Forderung von 50 Euro, sodass nur noch 50 Euro übrig bleiben, die Person A an Person B zahlen muss. 2. **Hilfsaufrechnung**: - Die Hilfsaufrechnung wird als Verteidigungsmittel im Rahmen eines Rechtsstreits verwendet. Sie wird nur für den Fall erklärt, dass die Hauptforderung des Gegners besteht. Das bedeutet, dass die Hilfsaufrechnung nur dann zum Tragen kommt, wenn die Hauptforderung nicht bereits aus anderen Gründen abgewiesen wird. - Beispiel: Person A verklagt Person B auf Zahlung von 100 Euro. Person B bestreitet die Forderung, erklärt aber hilfsweise die Aufrechnung mit einer eigenen Forderung von 50 Euro für den Fall, dass das Gericht die Forderung von Person A als berechtigt ansieht. Zusammengefasst: - **Primäraufrechnung**: Wird als Hauptforderung geltend gemacht, um eine bestehende Forderung zu tilgen. - **Hilfsaufrechnung**: Wird als Verteidigungsmittel im Rechtsstreit verwendet und kommt nur zum Tragen, wenn die Hauptforderung des Gegners besteht.
Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt hauptsächlich in der Absicht und den Umständen der Tat. Mord wird in der Regel als vorsätzliche Tötung eines Menschen mit besond... [mehr]
Die Begriffe "BIBBG" und "AO" beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte im deutschen Bildungssystem. 1. **BIBBG**: Dies steht für das "Berufsbildungsgesetz" (BBiG)... [mehr]