Was unterscheidet Notwehr von dem defensiven Notstand?

Antwort

Notwehr und defensiver Notstand sind beides Rechtsinstitute, die es einer Person erlauben, in bestimmten Situationen Gewalt anzuwenden, um sich oder andere zu schützen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen. **Notwehr (§ 32 StGB):** - **Voraussetzungen:** - Es muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein rechtlich geschütztes Interesse (z.B. Leben, Gesundheit, Eigentum) vorliegen. - Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwehren. - Die Verteidigungshandlung muss geboten sein, d.h., sie darf nicht unverhältnismäßig sein. - **Rechtsfolge:** - Wer in Notwehr handelt, handelt rechtmäßig und ist straflos. **Defensiver Notstand (§ 228 BGB):** - **Voraussetzungen:** - Es muss eine gegenwärtige Gefahr für ein rechtlich geschütztes Interesse bestehen. - Die Gefahr muss von einer Sache ausgehen. - Die Abwehrhandlung muss erforderlich sein, um die Gefahr abzuwenden. - Die Abwehrhandlung muss verhältnismäßig sein, d.h., der Schaden an der Sache darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen. - **Rechtsfolge:** - Wer im defensiven Notstand handelt, ist nicht strafbar, muss aber unter Umständen Schadensersatz leisten, wenn die Abwehrhandlung zu einer Beschädigung oder Zerstörung der Sache führt. Zusammengefasst: Notwehr bezieht sich auf die Abwehr eines menschlichen Angriffs und führt zur Straflosigkeit des Handelnden. Der defensive Notstand bezieht sich auf die Abwehr einer Gefahr, die von einer Sache ausgeht, und kann zu einer Schadensersatzpflicht führen, obwohl der Handelnde straflos bleibt.

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