Der Unterschied zwischen notischer Bekanntheit und Marke mit Verkehrsgeltung liegt in der Art und Weise, wie eine Marke in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. 1. **Notische Bekanntheit**: Dies bezieht sich auf das Maß, in dem eine Marke oder ein Zeichen von den relevanten Verkehrskreisen erkannt wird. Eine Marke hat notische Bekanntheit, wenn sie in einem bestimmten Markt oder einer bestimmten Branche bekannt ist, unabhängig davon, ob sie rechtlich geschützt ist oder nicht. Es geht also um die allgemeine Bekanntheit und das Wiedererkennen der Marke durch die Verbraucher. 2. **Marke mit Verkehrsgeltung**: Eine Marke hat Verkehrsgeltung, wenn sie nicht nur bekannt ist, sondern auch eine gewisse rechtliche Schutzfähigkeit erlangt hat. Dies bedeutet, dass die Marke in der Lage ist, sich von anderen Marken zu unterscheiden und dass sie durch den Gebrauch im Verkehr einen bestimmten Ruf oder eine bestimmte Stellung erlangt hat. Verkehrsgeltung ist oft ein Kriterium für den rechtlichen Schutz einer Marke, insbesondere im Hinblick auf die Eintragung in ein Markenregister. Zusammengefasst: Notische Bekanntheit bezieht sich auf die allgemeine Bekanntheit einer Marke, während die Marke mit Verkehrsgeltung eine rechtliche Dimension hat, die den Schutz und die Unterscheidungskraft der Marke betrifft.