Die Anstiftung zu einem Vertragsbruch kann im Schweizer Recht als eine Form der Anstiftung zu einer Straftat betrachtet werden, insbesondere wenn der Vertragsbruch mit einer strafbaren Handlung verbun... [mehr]
Der Unterschied zwischen Jugendstrafe und Erwachsenestrafe liegt vor allem im Strafmaß und in der Zielsetzung der Strafen. 1. **Zielsetzung**: - Jugendstrafrecht zielt darauf ab, Jugendliche zu erziehen und zu resozialisieren. Es wird oft versucht, die Strafe so zu gestalten, dass sie dem Entwicklungsstand des Jugendlichen gerecht wird. - Das Erwachsenenstrafrecht hingegen hat oft eine stärkere Fokussierung auf Bestrafung und Abschreckung. 2. **Strafmaß**: - Bei Jugendlichen (in Deutschland in der Regel bis 20 Jahre) können die Strafen milder ausfallen. Die Jugendgerichte haben die Möglichkeit, Erziehungsmaßregeln, wie z.B. Sozialstunden oder die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung, anstelle von Freiheitsstrafen zu verhängen. - Im Erwachsenenstrafrecht sind die Strafen in der Regel strenger und orientieren sich an den Schweregraden der Straftaten. Hier können längere Freiheitsstrafen verhängt werden. 3. **Rechtsgrundlagen**: - Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt, während das Erwachsenenstrafrecht im Strafgesetzbuch (StGB) verankert ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Jugendstrafrecht auf Erziehung und Resozialisierung abzielt, während das Erwachsenenstrafrecht stärker auf Bestrafung fokussiert ist, was sich auch im Strafmaß widerspiegelt.
Die Anstiftung zu einem Vertragsbruch kann im Schweizer Recht als eine Form der Anstiftung zu einer Straftat betrachtet werden, insbesondere wenn der Vertragsbruch mit einer strafbaren Handlung verbun... [mehr]