Eine beeinträchtigte Person kann einen Anwalt auf verschiedene Weisen finden: 1. **Empfehlungen**: Freunde, Familie oder Bekannte können Empfehlungen aussprechen, wenn sie bereits positive... [mehr]
Die Geschäftsgebühr und die Beratungsgebühr sind zwei unterschiedliche Arten von Gebühren, die im Rahmen von Rechtsdienstleistungen oder Beratungen anfallen können. 1. **Geschäftsgebühr**: Diese Gebühr wird in der Regel für die Vertretung eines Mandanten in einem bestimmten rechtlichen Geschäft oder Verfahren erhoben. Sie ist oft an den Umfang und die Komplexität der rechtlichen Tätigkeit gebunden, die der Anwalt für den Mandanten erbringt. Die Geschäftsgebühr kann beispielsweise bei der Erstellung von Verträgen, der Vertretung in Gerichtsverfahren oder bei Verhandlungen anfallen. 2. **Beratungsgebühr**: Diese Gebühr bezieht sich auf die rechtliche Beratung, die ein Anwalt einem Mandanten bietet, ohne dass es zu einem konkreten rechtlichen Verfahren kommt. Sie wird oft für die Analyse von rechtlichen Fragen, die Beantwortung von Anfragen oder die allgemeine rechtliche Beratung erhoben. Die Beratungsgebühr ist in der Regel niedriger als die Geschäftsgebühr, da sie weniger umfangreiche Tätigkeiten umfasst. Zusammengefasst: Die Geschäftsgebühr ist für konkrete rechtliche Tätigkeiten im Rahmen eines Verfahrens, während die Beratungsgebühr für allgemeine rechtliche Beratung erhoben wird.
Eine beeinträchtigte Person kann einen Anwalt auf verschiedene Weisen finden: 1. **Empfehlungen**: Freunde, Familie oder Bekannte können Empfehlungen aussprechen, wenn sie bereits positive... [mehr]