Unterschied zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten?

Antwort

Echte und unechte Unterlassungsdelikte unterscheiden sich in der Art und Weise, wie die strafbare Handlung zustande kommt. 1. **Echte Unterlassungsdelikte**: Hierbei handelt es sich um Delikte bei denen das Unterlassen einer Handlung selbst die strafbare Handlung darstellt. Das bedeutet, dass die Rechtsordnung eine aktive Handlung verlangt, die unterlassen wurde. Ein Beispiel hierfür ist die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB), wo jemand verpflichtet ist, in einer Notsituation Hilfe zu leisten. 2. **Unechte Unterlassungsdelikte**: Bei diesen Delikten ist das Unterlassen einer Handlung nur dann strafbar, wenn eine vorherige Handlungspflicht besteht. Das bedeutet, dass die Person in einer bestimmten Situation eine Handlung hätte vornehmen müssen, um eine Straftat zu verhindern. Ein Beispiel ist die unterlassene Anzeige eines Verbrechens, wenn man dazu verpflichtet ist, dies zu tun. Zusammengefasst: Echte Unterlassungsdelikte sind selbständige Delikte, die durch das Unterlassen einer Handlung entstehen, während unechte Unterlassungsdelikte auf einer Pflicht zur Handlung basieren, die nicht erfüllt wurde.

Kategorie: Recht Tags: Echt Unecht Delikte
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