Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?

Antwort

Diebstahl und Unterschlagung sind beide Straftaten, die sich auf den unrechtmäßigen Umgang mit fremdem Eigentum beziehen, aber sie unterscheiden sich in wesentlichen Punkten: 1. **Diebstahl (§ 242 StGB)**: - **Definition: Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. - **Wegnahme**: Der Täter nimmt die Sache gegen den Willen des Eigentümers oder Besitzers. - **Beispiel**: Jemand stiehlt ein Fahrrad, das vor einem Geschäft abgestellt ist. 2. **Unterschlagung (§ 246 StGB)**: - **Definition**: Unterschlagung ist die rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache, die sich bereits im Besitz des Täters befindet. - **Besitz**: Der Täter hat die Sache bereits rechtmäßig oder zumindest ohne Diebstahlshandlung in seinen Besitz gebracht. - **Beispiel**: Jemand findet ein verlorenes Handy und behält es, anstatt es dem Eigentümer zurückzugeben oder bei einer Fundstelle abzugeben. Zusammengefasst: Beim Diebstahl wird die Sache gegen den Willen des Eigentümers weggenommen, während bei der Unterschlagung die Sache bereits im Besitz des Täters ist und dieser sie sich dann rechtswidrig aneignet.

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