Macht es einen Unterschied bei der Ordnungswidrigkeit, ob man 4 Minuten oder 4 Tage auf dem Gehweg parkt?

Antwort

Ja, hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit macht es einen Unterschied, ob man 4 Minuten oder 4 Tage auf dem Gehweg parkt. In der Regel wird das Parken auf Gehwegen als Ordnungswidrigkeit angesehen, unabhängig von der Dauer. Allerdings kann die Schwere der Ordnungswidrigkeit und die Höhe des Bußgeldes variieren. Ein kurzfristiges Parken könnte als geringfügiger angesehen werden, während das Parken über einen längeren Zeitraum (wie 4 Tage) als schwerwiegender und möglicherweise als Behinderung für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer gewertet wird. Dies kann zu höheren Strafen führen. Es ist auch möglich, dass bei längerem Parken zusätzliche rechtliche Konsequenzen, wie Abschleppen des Fahrzeugs, drohen.

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