Unterschied zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt mit Beispielen?

Antwort

Der Unterschied zwischen «Antragsdelikt» und «Offizialdelikt» liegt in der Art und Weise, wie die Strafverfolgung eingeleitet wird. **Antragsdelikt**: Bei Antragsdelikten ist die Strafverfolgung von einem Antrag des Opfers abhängig. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur tätig wird, wenn das Opfer einen entsprechenden Antrag stellt. Ein Beispiel für ein Antragsdelikt ist die Körperverletzung (§ 223 StGB), bei der das Opfer die Strafverfolgung beantragen muss. **Offizialdelikt**: Im Gegensatz dazu werden Offizialdelikte von Amts wegen verfolgt, unabhängig davon, ob das Opfer einen Antrag stellt oder nicht. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, sobald sie von einem Offizialdelikt Kenntnis erlangt. Ein Beispiel für ein Offizialdelikt ist der Diebstahl (§ 242 StGB), bei dem die Strafverfolgung automatisch erfolgt, sobald ein entsprechender Verdacht besteht. Zusammengefasst: Antragsdelikte erfordern einen Antrag des Opfers zur Strafverfolgung, während Offizialdelikte von der Staatsanwaltschaft ohne Antrag verfolgt werden.

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