Wie wird die Unterrichtungspflicht nach § 41 BezVG in Treptow-Köpenick umgesetzt?

Antwort vom

**In Treptow-Köpenick wird die Unterrichtungspflicht nach § 41 BezVG vor allem digital umgesetzt: über die Internetseite der BVV mit Sitzungskalender, Tagesordnungen, Vorlagen, Beschlüssen und Mitteilungen des Bezirksamts. Zusätzlich sichern die Geschäftsordnungen, dass die BVV die Einwohnerschaft informiert und dass das Bezirksamt die BVV laufend über laufende Geschäfte und Vorhaben unterrichtet.** ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/artikel.141725.php)) ## Was § 41 BezVG konkret verlangt § 41 BezVG meint nicht nur allgemeine Öffentlichkeitsarbeit. Die Norm verlangt, dass Einwohner nachvollziehen können, **wann** die BVV und öffentliche Ausschüsse tagen, **was** dort behandelt wird und **wie** mit Beschlüssen weiter verfahren wird. Dazu gehören insbesondere Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sowie Beschlüsse der BVV und Mitteilungen des Bezirksamts über deren Umsetzung. ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/rechtliche-grundlagen/bezvg__20210122_.pdf)) ## So wird das in Treptow-Köpenick praktisch umgesetzt Die Geschäftsordnung der BVV Treptow-Köpenick regelt ausdrücklich, dass die BVV ihre Unterrichtungspflicht gegenüber der Einwohnerschaft „insbesondere durch eine ausführliche Darstellung im Internet“ erfüllt. Das ist der zentrale Umsetzungsweg im Bezirk. Auf der BVV-Seite finden sich nach außen sichtbar der Sitzungskalender, aktuelle Mitteilungen des Vorstehers und bei den einzelnen Sitzungen auch Unterlagen und teils Audiomitschnitte. ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/artikel.141725.php)) Daneben gibt es klassische Beteiligungs- und Informationskanäle: In der Geschäftsordnung ist zur Bürgerfragestunde geregelt, dass Fragen mit erkennbarem Bezirksbezug eingereicht werden können, Nachfragen zulässig sind und nicht behandelte Fragen schriftlich beantwortet werden. Das ist keine bloße Serviceleistung, sondern ein praktischer Teil der Informationsvermittlung gegenüber Einwohnern. ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/artikel.141725.php)) Ein weiterer Baustein ist der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. Dort können Einwohner schriftliche Anträge, Anregungen oder Beschwerden an die BVV bzw. zuständige Stellen richten. Das ersetzt § 41 BezVG nicht, ergänzt die Unterrichtung aber um einen formellen Rückkanal. ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/buergerbeteiligung/eingaben-und-beschwerden/artikel.1251241.php)) ## Wichtiger Unterschied, der oft übersehen wird Entscheidend ist die Trennung zwischen **Unterrichtung der Einwohnerschaft** und **Unterrichtung der BVV durch das Bezirksamt**. Die Einwohnerschaft wird in Treptow-Köpenick vor allem über die öffentliche BVV-Kommunikation im Internet informiert. Die BVV selbst wird nach der Geschäftsordnung des Bezirksamts laufend über Geschäftsführung, künftige Vorhaben, Ziel- und Servicevereinbarungen sowie die Arbeit im Rat der Bürgermeister durch das jeweils zuständige Bezirksamtsmitglied unterrichtet. Erst diese interne Informationskette ermöglicht dann die öffentliche Information nach außen. ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksamt/artikel.896214.php)) ## Klare Einordnung Treptow-Köpenick setzt § 41 BezVG **formal sauber, aber stark internetzentriert** um. Die praktische Folge ist: Wer wissen will, wie der Bezirk die Pflicht erfüllt, muss vor allem auf die BVV-Webseite schauen. Der Schwachpunkt dieses Modells ist zugleich offensichtlich: Wer digital nicht gut erreicht wird, profitiert deutlich weniger von der Unterrichtung als jemand, der regelmäßig den Online-Sitzungskalender und die Vorlagen nutzt. Diese Schwerpunktsetzung ergibt sich direkt aus der eigenen Geschäftsordnung der BVV. ([berlin.de](https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/artikel.141725.php))

Verwandte Fragen

Wie erfüllen Bezirksämter die Unterrichtungspflicht nach § 41 BezVG bei der Aufstellung des Haushaltsplans?

Die Bezirksämter erfüllen die Unterrichtungspflicht nach § 41 Abs. 2 BezVG bei der Aufstellung des Haushaltsplans vor allem dadurch, dass sie den Haushaltsplanentwurf rechtzeitig ö...