Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Die Aussage "Gesellschafter sind nur Vollhafter" gehört zu der Unternehmensform der Kommanditgesellschaft (KG). In einer KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: die Komplementäre, die unbeschränkt haften (Vollhafter), und die Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Wenn nur von Vollhaftern die Rede ist, bezieht sich das auf die Komplementäre in dieser Gesellschaftsform.
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]