Im Rahmen eines Insolvenzantrags (z. B. bei einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft) ist die sogenannte „Auflösung“ meist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach de...
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist besonders geeignet für Unternehmen, die folgende Merkmale aufweisen: 1. **Kapitalbedarf**: Unternehmen, die zusätzliches Kapital benötigen, aber nicht alle Gesellschafter die Geschäftsführung einbinden möchten. Die Kommanditisten bringen Kapital ein, haften aber nur in Höhe ihrer Einlage und sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. 2. **Haftungsbeschränkung**: Unternehmen, bei denen einige Gesellschafter ihre Haftung beschränken möchten. Die Komplementäre haften unbeschränkt, während die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften. 3. **Familienunternehmen**: Häufig wird die KG von Familienunternehmen genutzt, um Familienmitglieder als Kommanditisten zu beteiligen, ohne ihnen Mitspracherechte in der Geschäftsführung zu geben. 4. **Nachfolgeregelung**: Unternehmen, die eine klare Regelung für die Nachfolge und Beteiligung von Erben oder neuen Gesellschaftern benötigen. 5. **Flexibilität**: Unternehmen, die eine flexible Struktur in Bezug auf Kapital und Haftung wünschen. Die KG bietet eine Mischung aus persönlicher Haftung und Haftungsbeschränkung, was sie für viele mittelständische Unternehmen attraktiv macht.
Im Rahmen eines Insolvenzantrags (z. B. bei einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft) ist die sogenannte „Auflösung“ meist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach de...