Im Gesellschaftsregister müssen verschiedene Arten von Unternehmen eingetragen sein, darunter: 1. **Aktiengesellschaften (AG)**: Diese müssen im Handelsregister eingetragen werden, um ihre rechtliche Existenz zu bestätigen. 2. **Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)**: Auch diese sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. 3. **Kommanditgesellschaften (KG)**: Sowohl die Komplementäre als auch die Kommanditisten müssen im Handelsregister aufgeführt sein. 4. **Offene Handelsgesellschaften (OHG)**: Diese Gesellschaften müssen ebenfalls im Handelsregister eingetragen werden. 5. **Eingetragene Genossenschaften (eG)**: Genossenschaften sind zur Eintragung im Genossenschaftsregister verpflichtet. 6. **Vereine**: Wenn sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen, müssen sie sich im Vereinsregister eintragen lassen. Die genauen Anforderungen können je nach Land und Rechtsform variieren.