Unterliegen Geschäftsräume dem Schutz des Art. 13 GG?

Antwort

Ja, Geschäftsräume unterliegen dem Schutz des Art. 13 des Grundgesetzes (GG) in Deutschland. Art. 13 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, was auch für Geschäftsräume gilt, wenn diese als Wohnraum oder zur Ausübung eines Berufs genutzt werden. Der Schutz umfasst das Recht auf Privatsphäre und die Unverletzlichkeit des Eigentums. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel bei richterlich angeordneten Durchsuchungen oder in Fällen von Gefahr im Verzug.

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