Im Umsatzsteuerrecht (USt) bezieht sich der Begriff "unterlassen" häufig auf die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen oder die Meldung von steuerpflichtigen Umsätzen. Wenn ein Unternehmer es unterlässt, diese Erklärungen fristgerecht einzureichen oder Umsätze anzugeben, kann dies steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B. Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sogar strafrechtliche Folgen. Es ist wichtig, alle steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.