Steht unrechtmäßige Bereicherung im erweiterten Führungszeugnis?

Antwort

Eine unrechtmäßige Bereicherung wird in der Regel nicht im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt, da dieses Dokument hauptsächlich Informationen über strafrechtliche Verurteilungen enthält. Es werden vor allem Straftaten erfasst, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder zu bestimmten anderen Maßnahmen geführt haben. Wenn es jedoch zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen unrechtmäßiger Bereicherung kommt, könnte dies im Führungszeugnis erscheinen. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.

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