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Wann gilt ein Unfall als Arbeitsunfall? Paragrafen?
Antwort vomEin Unfall gilt als Arbeitsunfall, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VII geregelt. Die wesentlichen Voraussetzungen sind: 1. **Versicherter Personenkreis**: Der Unfall muss einem versicherten Arbeitnehmer oder einer versicherten Person zustoßen. Dies umfasst in der Regel Angestellte, Arbeiter und Auszubildende. 2. **Unfallort**: Der Unfall muss während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit geschehen. Dies kann am Arbeitsplatz selbst, auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause sein. 3. **Unfallzeit**: Der Unfall muss während der Arbeitszeit oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeit geschehen. 4. **Kausalität**: Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis bestehen. Die relevanten Paragrafen im SGB VII sind insbesondere: - **§ 8 SGB VII**: Definition des Arbeitsunfalls. - **§ 2 SGB VII**: Wer ist versichert. Diese gesetzlichen Regelungen bilden die Grundlage für die Einstufung eines Unfalls als Arbeitsunfall in Deutschland.
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