Unbillige Härte durch den Abzug von Kindergeld kann in bestimmten Fällen auftreten, insbesondere wenn der Abzug des Kindergeldes zu einer finanziellen Benachteiligung führt, die nicht angemessen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird und dadurch der Anspruch auf Sozialleistungen oder andere finanzielle Unterstützungen gemindert wird. In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Umstände zu klären und mögliche Ansprüche auf Überprüfung oder Anpassung der Berechnungen zu prüfen. Es gibt auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen Bescheide einzulegen, die auf der Anrechnung des Kindergeldes basieren, wenn man der Meinung ist, dass dies zu einer unbilligen Härte führt.