Dürfen Ukrainer, die Bürgergeld beziehen, umziehen?

Antwort

Ukrainer, die in Deutschland Bürgergeld (ehemals Hartz IV) beziehen, unterliegen den gleichen Regelungen wie andere Leistungsbezieher. Ein Umzug ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Genehmigung des Jobcenters**: Vor dem Umzug muss das Jobcenter informiert und die Zustimmung eingeholt werden. Das Jobcenter prüft, ob der Umzug notwendig ist und ob die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind. 2. **Notwendigkeit des Umzugs**: Ein Umzug kann als notwendig anerkannt werden, wenn er aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen erforderlich ist. 3. **Angemessenheit der Unterkunftskosten**: Die Kosten der neuen Unterkunft müssen im Rahmen der örtlichen Richtlinien für angemessene Unterkunftskosten liegen. 4. **Kostenübernahme**: Das Jobcenter kann die Umzugskosten und die Mietkaution übernehmen, wenn der Umzug genehmigt wurde. Es ist ratsam, sich vor einem geplanten Umzug direkt beim zuständigen Jobcenter zu informieren und die notwendigen Schritte zu besprechen.

Kategorie: Recht Tags: Ukrainer Bürgergeld Umzug
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