Übernimmt der neue Geschäftsführer einer GmbH die Haftung für alte Projekte?
Antwort vomIn der Regel übernimmt der neue Geschäftsführer einer GmbH nicht die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten oder Projekte, die vor seiner Amtsübernahme entstanden sind. Die Haftung für alte Projekte bleibt in der Regel bei der GmbH selbst und den vorherigen Geschäftsführern. Allerdings kann der neue Geschäftsführer unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, wenn er beispielsweise gegen seine Pflichten verstößt oder wenn es zu einer Insolvenz kommt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände und Risiken zu klären.