Das Übermittlungsrisiko liegt in der Regel beim Erklärungsempfänger. Das bedeutet, dass der Empfänger die Verantwortung dafür trägt, dass die Erklärung ordnungsgemäß und vollständig übermittelt wird. Tritt ein Serverfehler auf, der die Übermittlung der Erklärung verhindert, ist der Erklärungsempfänger in der Pflicht, sicherzustellen, dass er die Erklärung erhält. Es gibt jedoch Ausnahmen, die von den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls abhängen können.