Was bedeutet die Formulierung „Dem Überlebenden von uns wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, über das beiderseitige Vermögen eine abweichende Anordnung zu treffen“?

Antwort vom

Das bedeutet: Stirbt einer von zwei Personen (typisch Ehepartner), dann darf der Überlebende später ausdrücklich noch einmal anders festlegen, was mit dem gemeinsamen bzw. beiderseitigen Vermögen passieren soll – also eine frühere gemeinsame Regelung (z.B. aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag) ganz oder teilweise ändern oder ersetzen. Kernpunkte: - **„Überlebender von uns“** = die Person, die den anderen überlebt. - **„Recht vorbehalten“** = diese Änderungsmöglichkeit wird ausdrücklich eingeräumt. - **„über das beiderseitige Vermögen“** = über das Vermögen beider (praktisch: über den Nachlass des Verstorbenen und das eigene Vermögen, soweit der Überlebende darüber verfügen kann). - **„abweichende Anordnung“** = eine andere erbrechtliche Verfügung (z.B. neues Testament), die von der bisherigen Regel abweicht. Praktische Folge: Eine sonst oft **bindende** gemeinsame Regelung (z.B. „Berliner Testament“ mit festen Schlusserben) soll **nicht endgültig fest** sein, sondern der Überlebende soll nach dem ersten Todesfall **noch umdisponieren** dürfen.

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