Ein Täter bricht in einen Kiosk ein, klaut jedoch nur einen Schokoriegel. Wie wird er bestraft?

Antwort

Der Täter könnte wegen versuchten Diebstahls bestraft werden, da er ursprünglich die Absicht hatte, Geld zu stehlen, sich jedoch letztendlich für einen geringwertigen Schokoriegel entschieden hat. In Deutschland wird der Diebstahl gemäß § 242 StGB bestraft, und der Versuch eines Diebstahls ist ebenfalls strafbar gemäß § 22 StGB. Die Strafe könnte je nach den Umständen des Falls, wie etwa Vorstrafen oder die Schwere des versuchten Diebstahls, variieren. In vielen Fällen könnte es sich um eine Geldstrafe oder eine geringe Freiheitsstrafe handeln, insbesondere wenn es sich um einen geringwertigen Gegenstand handelt.

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