Das Trennungs- und das Abstraktionsprinzip sind zwei wichtige Grundsätze im deutschen Zivilrecht, besonders beim Kauf von Sachen. **Trennungsprinzip:** Dieses Prinzip besagt, dass das Verpflichtungsgeschäft (z.B. der Kaufvertrag) und das Verfügungsgeschäft (z.B. die Übergabe und Übereignung der Sache) zwei rechtlich getrennte Vorgänge sind. Beispiel: - Du schließt einen Kaufvertrag über ein Fahrrad ab (Verpflichtungsgeschäft: Du verpflichtest dich zu zahlen, der Verkäufer verpflichtet sich zu liefern). - Dann wird das Fahrrad übergeben und übereignet (Verfügungsgeschäft: Das Eigentum am Fahrrad geht über). **Abstraktionsprinzip:** Dieses Prinzip bedeutet, dass die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts unabhängig von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts ist. Beispiel: - Auch wenn der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) aus irgendeinem Grund ungültig ist (z.B. wegen eines Formfehlers), kann die Übereignung (Verfügungsgeschäft) trotzdem wirksam sein – und umgekehrt. **Zusammengefasst:** - Trennungsprinzip: Verpflichtung und Verfügung sind zwei verschiedene Rechtsgeschäfte. - Abstraktionsprinzip: Die Wirksamkeit dieser Geschäfte ist unabhängig voneinander. Weitere Infos findest du z.B. bei [JuraForum](https://www.juraforum.de/lexikon/abstraktionsprinzip) oder [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip).