In einigen streng islamischen Ländern, in denen die Scharia als Grundlage des Rechtssystems dient, kann das Todesurteil gegen homosexuelle Handlungen verhängt werden. Die Vollstreckung des Urteils kann je nach Land und den spezifischen Gesetzen variieren. In der Regel erfolgt die Vollstreckung durch öffentliche Hinrichtungen, die oft durch Steinigung oder Enthauptung durchgeführt werden. Diese Praktiken sind jedoch nicht in allen islamischen Ländern verbreitet und stoßen international auf massive Kritik und Ablehnung. Es ist wichtig zu betonen, dass die Anwendung solcher Strafen nicht die Meinung aller Muslime oder die Lehren des Islam widerspiegelt.