Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Beerdigung in Deutschland rechtlich nicht ausdrücklich geregelt. Das bedeutet: Es gibt kein allgemeines gesetzliches Verbot oder Recht, an einer Beerdigung teilzunehmen. Die Entscheidung, wer zur Beerdigung eingeladen wird oder daran teilnehmen darf, liegt in der Regel bei den nächsten Angehörigen oder denjenigen, die die Bestattung organisieren – meist die Kinder oder der Ehepartner der Verstorbenen. Wenn deine Tochter als nächste Angehörige die Beerdigung organisiert und ausdrücklich wünscht, dass du nicht teilnimmst, kann sie dir im Rahmen des Hausrechts (z.B. auf dem Friedhof oder in der Kapelle) den Zutritt verwehren. Das Hausrecht wird in der Regel vom Friedhofsträger oder von den Organisatoren der Trauerfeier ausgeübt. Wird dir der Zutritt verweigert und du widersetzt dich, könnte das als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) gewertet werden. Es gibt allerdings keine gesetzliche Verpflichtung, einer solchen Aufforderung Folge zu leisten, solange kein ausdrückliches Hausverbot ausgesprochen wurde. In der Praxis empfiehlt es sich, das Gespräch mit deiner Tochter zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, um Konflikte während der Trauerfeier zu vermeiden. Zusammengefasst: - Ein generelles gesetzliches Recht auf Teilnahme gibt es nicht. - Die Organisatoren (meist die nächsten Angehörigen) können im Rahmen des Hausrechts bestimmen, wer teilnehmen darf. - Wird dir der Zutritt ausdrücklich untersagt, solltest du das respektieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z.B. bei [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-darf-an-einer-beerdigung-teilnehmen_170099.html).