Streitwert bei einer Feststellungslage ohne erwartete Quote im Insolvenzverfahren?

Antwort

Der Streitwert in einer Feststellungsklage im Insolvenzverfahren richtet sich in der Regel nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung. Wenn der Kläger erwartet, dass er keine Quote erhält, kann der Streitwert dennoch nicht einfach auf null gesetzt werden. Stattdessen wird oft der Nennwert der Forderung als Grundlage genommen, da dies das wirtschaftliche Interesse des Klägers widerspiegelt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Bestimmung des Streitwerts von den spezifischen Umständen des Falls und der Rechtsprechung abhängt. Es kann ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine präzise Einschätzung des Streitwerts in einem konkreten Fall zu erhalten.

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