Wann macht eine Streitverkündung in einer Anwaltsklausur Sinn?

Antwort

Eine Streitverkündung in einer Anwaltsklausur macht Sinn, wenn du als Anwalt sicherstellen möchtest, dass ein Dritter, der möglicherweise in einem späteren Verfahren in Anspruch genommen werden könnte, von dem laufenden Verfahren Kenntnis erhält. Dies kann insbesondere in folgenden Situationen relevant sein: 1. **Regressansprüche**: Wenn dein Mandant im aktuellen Verfahren unterliegt und später Regressansprüche gegen einen Dritten geltend machen möchte, sollte dieser Dritte durch die Streitverkündung informiert werden. So kann der Dritte sich am Verfahren beteiligen und später nicht behaupten, er sei nicht ausreichend informiert gewesen. 2. **Haftungsvermeidung**: Wenn dein Mandant befürchtet, dass er im Falle einer Niederlage im aktuellen Verfahren von einem Dritten in Anspruch genommen wird, kann die Streitverkündung dazu dienen, den Dritten in das Verfahren einzubeziehen und so eine spätere Haftung zu vermeiden oder zu mindern. 3. **Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen**: Durch die Streitverkündung kann verhindert werden, dass in verschiedenen Verfahren widersprüchliche Entscheidungen ergehen, die zu Lasten deines Mandanten gehen könnten. 4. **Verjährungsunterbrechung**: In manchen Fällen kann die Streitverkündung auch dazu dienen, die Verjährung von Ansprüchen gegen den Dritten zu unterbrechen. In der Klausur solltest du also prüfen, ob einer dieser Gründe vorliegt und ob es im Interesse deines Mandanten liegt, einen Dritten in das Verfahren einzubeziehen.

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