Das Strafmaß für Prügelattacken (also Körperverletzung) hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Tat, den Folgen für das Opfer und ob es sich um eine Erst- oder Wiederholung handelt. **Grundsätzliches Strafmaß laut Strafgesetzbuch (StGB):** - **Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB):** Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. - **Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB):** Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. **Geldstrafe:** Die Staatsanwaltschaft kann bei weniger schweren Fällen eine Geldstrafe beantragen oder im Strafbefehl vorschlagen. Die Höhe richtet sich nach den Tagessätzen, die sich wiederum am Einkommen des Täters orientieren. **Beispiel:** Bei einer leichten Prügelattacke ohne schwere Folgen kann es zu einer Geldstrafe kommen, z.B. 30 Tagessätze à 30 Euro = 900 Euro. Bei schwereren Fällen oder Wiederholungstaten droht eher eine Freiheitsstrafe. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Strafe legt das Gericht fest, nicht die Staatsanwaltschaft. - Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird und welches Strafmaß sie beantragt. - Bei schweren Verletzungen oder gefährlichen Werkzeugen ist eine Geldstrafe eher unwahrscheinlich. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html).