Die Straffreiheit von berufstypisch neutralen Handlungen mit "Alltagscharakter" bezieht sich auf bestimmte Handlungen, die im Rahmen eines Berufs oder einer Tätigkeit ausgeführt werden und die im Allgemeinen als unproblematisch oder alltäglich angesehen werden. Diese Handlungen sind nicht strafbar, weil sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder keine strafrechtlich relevanten Konsequenzen haben. Beispiele könnten alltägliche Entscheidungen oder Handlungen sein, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgen, wie das Führen von Gesprächen, das Erstellen von Berichten oder das Ausführen von Routineaufgaben, solange sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Idee dahinter ist, dass nicht jede Handlung, die im beruflichen Kontext erfolgt, automatisch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte, insbesondere wenn sie als normal und unproblematisch angesehen wird.