Der Besitz von Kinderpornografie ist in Deutschland eine schwere Straftat, die gemäß § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) bestraft wird. Auch ohne Vorstrafen kann man mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. In minder schweren Fällen kann die Strafe auch milder ausfallen, jedoch sind die rechtlichen Konsequenzen in der Regel sehr ernst. Es ist wichtig, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen.