Ja, eine Strafanzeige wegen Betrugs kann grundsätzlich zurückgezogen werden. Der Rückzug muss jedoch in der Regel schriftlich erfolgen und sollte an die zuständige Staatsanwaltschaft gerichtet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Staatsanwaltschaft auch ohne die Anzeige weiter ermitteln kann, wenn sie eigene Hinweise auf eine Straftat hat. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um die Konsequenzen des Rückzugs zu verstehen.