Was erhält ein Strafgefangener in NRW an Kleidung?

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In Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten Strafgefangene eine Grundausstattung an Kleidung und anderen notwendigen Artikeln. Diese Grundausstattung kann je nach Justizvollzugsanstalt (JVA) leicht variieren, umfasst aber in der Regel: 1. **Kleidung:** - Unterwäsche - Socken - T-Shirts - Hemden - Hosen - Pullover - Jacke - Schuhe 2. **Bettwäsche:** - Bettlaken - Kissenbezug - Deckenbezug 3. **Hygieneartikel:** - Seife - Zahnbürste und Zahnpasta - Shampoo - Rasierzeug (bei Bedarf) 4. **Weitere Artikel:** - Handtücher - Waschmittel (für die eigene Wäsche) Die genaue Ausstattung kann von der jeweiligen JVA abhängen und wird den Gefangenen in der Regel bei der Aufnahme ausgehändigt. Weitere Informationen können direkt bei den Justizvollzugsanstalten in NRW erfragt werden.

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