Ist die Stimmenaufteilung der Bundesländer im Bundesrat legal?

Antwort

Ja, die Stimmenaufteilung der Bundesländer im Bundesrat ist legal und ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Der Bundesrat besteht aus Vertretern der 16 Bundesländer, und jedes Bundesland hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen, die sich nach der Bevölkerungszahl richtet. Diese Regelung ist im Artikel 51 des Grundgesetzes verankert. Die Stimmenverteilung soll sicherstellen, dass die Interessen der verschiedenen Bundesländer im Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene angemessen berücksichtigt werden.

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