Was bedeutet die Stillegung bzw. Abmeldung eines Pkw?

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Eine **Stillegung** bzw. **Abmeldung** (heute amtlich meist **„Außerbetriebsetzung“**) bedeutet, dass ein **Pkw bei der Zulassungsbehörde aus dem öffentlichen Straßenverkehr abgemeldet** wird. Wesentliche Folgen: - **Keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr** mehr (Fahren und Parken auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nicht erlaubt). - **Kfz-Steuer und Haftpflichtversicherung** enden bzw. werden in der Regel **beendet/pausiert** (je nach Versicherungsvertrag); die Behörden informieren Versicherung und Zoll automatisch. - Das Fahrzeug darf **auf Privatgrund** abgestellt werden. - Eine spätere Nutzung erfordert eine **Wiederzulassung** (erneute Inbetriebnahme). Typische Gründe: Verkauf, längere Standzeit, Reparatur/Unfall, Export oder Verschrottung.

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