Ja, der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) kann regeln, dass im Sanierungszeitraum Sicherheiten nicht verwertet werden dürfen. Dies ist Teil der Maßnahmen, die im Rahmen eines Restrukturierungsplans getroffen werden können, um die Sanierung des Unternehmens zu erleichtern. Solche Regelungen müssen jedoch im Plan klar definiert und von den betroffenen Gläubigern akzeptiert werden.