Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Ja, in der Regel ist die Stadt als Verantwortlicher für eine Straßenbaumaßnahme verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anwohner weiterhin Zugang zu ihren Grundstücken haben. Dies kann durch provisorische Zufahrten, Umleitungen oder andere Maßnahmen gewährleistet werden. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land und spezifischen lokalen Vorschriften variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Bauamt zu erkundigen, um detaillierte Informationen zu erhalten.
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]