Ist die Stadt als Verursacher einer Straßenbaumaßnahme dafür verantwortlich, dass die Anwohner zu ihren Grundstücken gelangen?

Antwort

Ja, in der Regel ist die Stadt als Verantwortlicher für eine Straßenbaumaßnahme verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anwohner weiterhin Zugang zu ihren Grundstücken haben. Dies kann durch provisorische Zufahrten, Umleitungen oder andere Maßnahmen gewährleistet werden. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land und spezifischen lokalen Vorschriften variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Bauamt zu erkundigen, um detaillierte Informationen zu erhalten.

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