Trifft es zu, dass das staatliche Gewaltmonopol durch die Gewaltenteilung aufgehoben wird?

Antwort

Das staatliche Gewaltenmonopol wird durch die Gewaltenteilung nicht aufgehoben, sondern vielmehr strukturiert und kontrolliert. Die Gewaltenteilung teilt die staatliche Macht in verschiedene Bereiche – typischerweise in Legislative, Exekutive und Judikative – um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit der Bürger zu schützen. Jede dieser Gewalten hat eigene Aufgaben und Befugnisse, die sich gegenseitig kontrollieren und ausbalancieren. Dadurch wird das Gewaltenmonopol des Staates nicht aufgehoben, sondern es wird sichergestellt, dass keine einzelne Institution oder Person zu viel Macht hat.

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