Der Satz ist grammatikalisch und inhaltlich nicht ganz korrekt formuliert. Die Formulierung „nicht zu befürchten ist“ passt nicht zu „einer Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung“. Korrekt wäre zum Beispiel: „Das Vorhaben ist nur dann zulässig, wenn nicht zu befürchten ist, dass dadurch eine Splittersiedlung entsteht, verfestigt oder erweitert wird.“ Alternativ, etwas formeller: „Das Vorhaben ist nur dann zulässig, wenn nicht zu befürchten ist, dass es zur Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung führt.“ So ist der Satz klar, korrekt und verständlich.