Ist folgender Satz korrekt: Das Vorhaben ist nur zulässig, wenn nicht die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten ist?

Antwort

Der Satz ist grammatikalisch und inhaltlich nicht ganz korrekt formuliert. Die Formulierung „nicht zu befürchten ist“ passt nicht zu „einer Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung“. Korrekt wäre zum Beispiel: „Das Vorhaben ist nur dann zulässig, wenn nicht zu befürchten ist, dass dadurch eine Splittersiedlung entsteht, verfestigt oder erweitert wird.“ Alternativ, etwas formeller: „Das Vorhaben ist nur dann zulässig, wenn nicht zu befürchten ist, dass es zur Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung führt.“ So ist der Satz klar, korrekt und verständlich.

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