Die Bezeichnung "Sorgeberechtigte" wird in der Regel als präziser und verständlicher angesehen als "Personenberechtigte". "Sorgeberechtigte" bezieht sich direkt auf die elterliche Sorge und die damit verbundenen Rechte und Pflichten, während "Personenberechtigte" weniger spezifisch ist und missverstanden werden kann. Die Verwendung von "Sorgeberechtigte" macht klarer, dass es um die Verantwortung und Fürsorge für ein Kind geht.