Ja. Die von dir gemeinte Regel steht nicht im modernen Arbeitsruhe- oder Feiertagsrecht, sondern in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes bzw. der „Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse...
Wer gilt in Österreich als sonstige Schlüsselkraft bei der RWR-Karte?
Antwort vomIn Österreich gilt im Zusammenhang mit der **Rot-Weiß-Rot-Karte** als **sonstige (unselbstständige) Schlüsselkraft** eine **Drittstaatsangehörige oder ein Drittstaatsangehöriger**, die oder der **aufgrund ihrer bzw. seiner Qualifikationen eine Stelle als Schlüsselkraft in einem Unternehmen einnehmen soll**. Voraussetzung ist insbesondere ein **konkretes Arbeitsplatzangebot** in Österreich. ([migration.gv.at](https://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rot-karte/sonstige-schluesselkraefte.html?fb_locale=de_DE)) Für diese Kategorie müssen nach den offiziellen Informationen typischerweise außerdem folgende Punkte erfüllt sein: - **Mindestpunktezahl im Bewertungssystem** nach Anlage C des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, - **Mindestentgelt**, - sowie ein **Ersatzkraftverfahren** durch das AMS. ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/aufenthalt/3/2/2/Seite.120226)) Die offizielle österreichische Information dazu findet sich hier: - Österreich.gv.at: ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/aufenthalt/3/2/2/Seite.120226)) - Migrationsplattform der österreichischen Bundesregierung: ([migration.gv.at](https://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rot-karte/sonstige-schluesselkraefte.html?fb_locale=de_DE))