Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Mitarbeiter im Urlaub heiratet. Der reguläre Urlaub bleibt in der Regel unberührt, und die Hochzeit kann in der Urlaubszeit stattfinden. Allerdings haben viele Unternehmen eigene Regelungen oder Tarifverträge, die einen Anspruch auf Sonderurlaub für Hochzeiten vorsehen. Es ist ratsam, die internen Richtlinien oder den Arbeitsvertrag zu prüfen, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht.
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]