Sind Sitzbindungsregelungen in einem Gesellschaftsvertrag für eine Berufsausübungsgemeinschaft wirksam?

Antwort

Ja, Sitzbindungsregelungen in einem Gesellschaftsvertrag zur Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwischen Vertragsärzten sind grundsätzlich wirksam. Solche Regelungen können dazu dienen, die Zusammenarbeit und die Verteilung der Praxissitze zu regeln. Allerdings müssen sie im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und berufsrechtlichen Vorgaben stehen. Es ist wichtig, dass die Regelungen transparent und fair sind, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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