Sind Jobcenter Körperschaften öffentlichen Rechts?

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Ja, Jobcenter sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind für die Durchführung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig und arbeiten in der Regel in gemeinsamer Trägerschaft von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit.

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